Das Gericht in Deutschland hat die Klage von Umweltschützern gegen Nord Stream 2 nicht berücksichtigt

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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen, die den Start der Gaspipeline Nord Stream 2 zu verhindern fordert. Wie im Pressedienst des Gerichts festgestellt, sind die Behauptungen der Umweltschützer inakzeptabel.

Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe legten zusammen mit der Klageschrift "neue wissenschaftliche Daten" vor, die angeblich die Gefahr eines unkontrollierten Gasaustritts während des Transports auf dem Grund der Ostsee bestätigten. Gleichzeitig stellte das Gericht Greifswald fest, dass die von Öko-Aktivisten genannte Studie in den USA durchgeführt wurde und keinen direkten Bezug zu Nord Stream 2 hat.



Die Behörden erinnerten auch daran, dass Experten vor dem Bau der Pipeline alle möglichen Risiken im Zusammenhang mit möglichen Umweltschäden bewertet haben.

Die deutsche Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe hat mehr als einmal versucht, Hindernisse zu schaffen, zuerst für den Bau und dann für den Start von Nord Stream 2. Alle ihre Versuche waren jedoch bisher erfolglos.