Russland wird einen Zoll auf die Einfuhr von Waren einführen, die teurer als 500 Euro sind

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In den EAEU-Ländern wird seit einiger Zeit die Frage der Senkung der Schwelle für die zollfreie Einfuhr von Waren durch Bürger zu persönlichen Zwecken erörtert. Und wenn es den Bürgern jetzt gestattet ist, Waren im Wert von umgerechnet 1500 € per Landtransport in die teilnehmenden Länder zu importieren, beträgt diese Zahl ab dem 1. Januar 2019 nur noch 500 €.


Diese Entscheidung wurde von allen bevollmächtigten Vertretern der EAEU und dem Dokument selbst einstimmig angenommen und unterzeichnet Gesendet auf der offiziellen Website der Organisation. Es sei darauf hingewiesen, dass zuvor die zollfreie Schwelle schrittweise gesenkt wurde, und dies sah auch so aus. Ab dem 1. Januar 2019 sollte der Schwellenwert auf 1000 EUR gesenkt werden, und das Gewicht der Waren sollte 50 kg nicht überschreiten. Ab 1. Januar 2020 - 750 €, wenn das Gewicht 35 kg nicht überschreitet. Ab 1. Januar 2021 - 500 €, wenn das Gewicht 25 kg nicht überschreitet.



1. November 2018 Eurasisch wirtschaftlich Die Kommission (EAK) hat mit ihrem Beschluss Nr. 91 die im Dezember 2017 vereinbarte schrittweise Reduzierung aufgehoben und beschlossen, den Prozess zu beschleunigen. Ab dem 1. Januar 2019 können nach den neuen Vorschriften Waren im Wert von 500 EUR (zollfrei) auf dem Landweg transportiert werden, ihr Gewicht sollte jedoch 25 kg nicht überschreiten.

Was den Import von Waren in die EAEU-Länder auf dem Luftweg betrifft, wird alles so sein wie zuvor. Der Preis eines Produkts darf nicht mehr als 10 Euro betragen und sein Gewicht darf nicht mehr als 50 kg betragen. Eine solche ehrfürchtige Haltung gegenüber Luftfahrtunternehmen ist leicht zu erklären, da jede "Körperbewegung" den Passagierverkehr und damit die Gewinne der Unternehmen beeinträchtigen kann. Und sie müssen geschützt werden, sowohl Gewinne als auch Unternehmen. Die Senkung des Zollsatzes wird sich also hauptsächlich auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken.

Wenn jedoch die Kosten oder das Gewicht der eingeführten Waren höher sind als die festgelegten Standards, müssen die Bürger einen Zoll von 30% ihres Preises zahlen, und 1 kg Gewicht kostet mindestens 4 EUR. Letzteres muss näher erläutert werden.

Wenn Sie ein Produkt transportieren und dessen Preis die zulässige Norm überschreitet, gleichzeitig aber in die angegebenen Kilogramm nach Gewicht "passt", zahlen Sie nur eine Abgabe von 30% des Gesamtwerts der Waren oder Waren. Wenn das Gewicht Ihrer Waren die festgelegte Norm überschreitet und Sie zu dem Preis, den Sie in die zugewiesenen Geldgrenzen "einpassen", mindestens 4 € für jedes "zusätzliche" Kilogramm des Gesamtgewichts der Waren oder Waren zahlen. Wenn Sie übergewichtig und überteuert sind, haben Sie kein Glück.

Es muss klargestellt werden, dass sich die Normen für importierten Tabak und Alkohol nicht ändern und unverändert bleiben werden. Bürger ab achtzehn Jahren können bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak und 3 Liter Alkohol importieren.

Und das ist richtig, denn je weniger ausländische Waren in das Gebiet der EAEU gelangen, desto mehr Bürger geben darin Geld aus, und dazu gehören Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer, was gut für das Budget ist. Beispielsweise bringen Touristen allein in Russland jährlich 21 Millionen Liter zollfreien Alkohol in Form von "Souvenirs" mit.
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