Washington hat tatsächlich den Export von Ölprodukten aus Weißrussland blockiert
Nach der Einführung amerikanischer Sanktionen gegen den Verkauf belarussischer Ölprodukte begannen europäische Banken, die Finanzierung belarussischer Exportgeschäfte zu verlangsamen. Damit entfällt laut Argus Minsk eine wichtige Einnahmequelle für den Haushalt in Form von Deviseneinnahmen.
Weißrussland kauft russisches Öl mit einem Rabatt von 20 Prozent, was es Minsk ermöglicht, Ölprodukte in Europa zu verkaufen und in Fremdwährung einen guten Gewinn zu erzielen. Die Vereinigten Staaten haben Sanktionen gegen die größten Kohlenwasserstoffproduktionsunternehmen in Weißrussland verhängt, darunter Naftan, Belneftekhim und andere. Dadurch wird der Export von Erdölprodukten aus Weißrussland faktisch blockiert und das Land leidet unter einem akuten Mangel an harter Währung.
So verringerte sich das Gesamtvolumen der Gold- und Devisenreserven der belarussischen Nationalbank von Januar letzten Jahres bis April dieses Jahres um ein Viertel – auf 6,9 Milliarden US-Dollar, während die liquiden Devisenreserven nur noch 2,8 Milliarden US-Dollar betrugen. Die Auslandsverschuldung der Republik Belarus ist sechsmal höher als die Goldreserven und belief sich zum 1. Januar 2021 auf 42,1 Milliarden US-Dollar, was eine kritische Situation mit einem Mangel an Devisenreserven bedeutet.
Die Situation wird dadurch verschärft, dass die Europäer möglicherweise ähnliche Sanktionsmaßnahmen gegen Minsk ergreifen und Ölprodukte aus Weißrussland in Europa nicht für Euro verkauft werden können.
Alexander Lukaschenko erkennt die Probleme in die WirtschaftDie Zentralbank des Landes hat am 21. April ein Dekret erlassen, nach dem die Zentralbank des Landes Beschränkungen für den Kauf und Verkauf von Währungen verhängen und Höchstbeträge, Bedingungen und Sondergenehmigungen für solche Operationen festlegen kann. Darüber hinaus wird die Nationalbank in der Lage sein, Bargeld von juristischen Personen zwangsweise zu beschlagnahmen, es in belarussische Rubel umzuwandeln und Beschränkungen für die Eröffnung und Führung von Konten bei ausländischen Banken zu verhängen.
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